Durchführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten im Jahr 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz vom 28.09.2019 ist der Gewässerunterhaltungsverband Untere Ilm für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung in seinem Verbandsgebiet zuständig. Im Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 31.10.2024 sind regelmäßige Gewässerunterhaltungsarbeiten in unserem gesamten Verbandsgebiet geplant:

Grasmahdarbeiten, Sohlkrautung an diversen Gewässerabschnitten

Im Rahmen der Ausführung ist gegebenenfalls die Nutzung privater Grundstücke erforderlich.

Wir bitten die Eigentümer bzw. Nutzer der Grundstücke darum, den Mitarbeitern der von uns beauftragten Unternehmen die Zufahrt und den Zutritt zu den entsprechenden Grundstücken zu gewähren, sowie die Arbeiten bestmöglich zu unterstützen. Als Auftragnehmer des Gewässerunterhaltungsverbandes Untere Ilm gelten für die beauftragten Unternehmen die Befugnisse und die entsprechenden Betretungsrechte des § 41 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Diese Befugnisse gelten ausschließlich für die beauftragten Unternehmen im Rahmen der Erfüllung des Auftrages zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet des Gewässerunterhaltungsverbades Untere Ilm.

Für Rückfragen zu den geplanten Gewässerunterhaltungsarbeiten stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Bekanntmachung als PDF

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